Mentoringvertrag

- Seelenkunstwerk -

Mentoring-Vertrag

Persönliche Daten


Mentoring-Vertrag mit

zwischen

Hypnose-Coach: Virginie Steinert / Seelenkunstwerk
Schulstr. 9
55487 Laufersweiler
info@seelenkunstwerk.com
+49 160 99 22 5 997

• im Folgenden "Coach" genannt -

und

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung eines Mentorings im Bereich [z. B. Stressmanagement / Persönlichkeitsentwicklung / Energetische Arbeit / Gesundheitscoaching]. Die Zusammenarbeit umfasst [Anzahl] Sitzungen à [Dauer in Minuten] Minuten, Tagen, Wochen sowie [weitere Leistungen, z. B. E-Mail-Support, Begleitmaterialien].

1.2. Das Mentoring stellt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzt keine ärztliche oder psychologische Betreuung. Der Coach  ist kein Arzt oder Heilpraktiker (sofern nicht anders angegeben) und stellt keine Diagnosen.

1.4. Das Mentoring basiert auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Die Klientin {fluentcrm.first_name bleibt fĂĽr ihre Entscheidungen und Handlungen selbst verantwortlich.

§ 2 Art der Durchführung

2.1. Das Mentoring findet als Hybrid-Modell statt (persönlich / via Videokonferenz). Der/die Mentor/in Virginie Steinert unterstützt den/die Klienten/in prozessorientiert bei der Erreichung individueller Ziele. Das Mentoring stellt keine Heilbehandlung dar und ersetzt nicht den Besuch bei einem Arzt oder Psychotherapeuten.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1. Das Honorar für das vereinbarte Mentoring-Paket beträgt [Betrag] EUR (inkl. USt. gemäß § 19 UStG.).

3.2. Der Betrag ist nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn der ersten Sitzung, auf das Konto der Inhaberin zu überweisen.

§ 4 Absage und Verschiebung von Terminen

4.1.Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
4.2.Bei einer kurzfristigeren Absage oder bei Nichterscheinen wird das Honorar fĂĽr die jeweilige Sitzung zu 100 % in Rechnung gestellt, da der Termin exklusiv fĂĽr den/die Klienten/in reserviert wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung

5.1.Der/die oben genannte Klient/in handelt eigenverantwortlich. Die Verantwortung fĂĽr die Umsetzung der erarbeiteten Inhalte liegt ausschlieĂźlich beim Klienten/der Klientin.

5.2.Der/die Klient/in versichert, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die eine Teilnahme am Mentoring ausschließen würden. ( Richtigkeit der Angaben im Anamnesebogen ).

§ 6 Abgrenzung zur Therapie und
Haftungsausschluss

6.1. Der Klient bestätigt, dass er sich bewusst ist, dass Mentoring keine Heilbehandlung oder Therapie ersetzt.

6.2. Sollte sich im Laufe des Mentorings herausstellen, dass therapeutischer oder medizinischer Bedarf besteht, wird die Mentorin dies mitteilen und dem Klienten eine Weitervermittlung an einen
 geeigneten Fachmann nahelegen.

6.3. Die Mentorin übernimmt keine Haftung für persönliche, berufliche oder gesundheitliche Entscheidungen des Klienten, die auf Grundlage des Mentoring und Anamnesebogen getroffen wurden.

6.4 Die Mentorin haftet nicht für den Erfolg der Mentoring-Maßnahmen. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Anwendung der vermittelten Inhalte entstehen könnten, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Mentorin beruhen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1. Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen des Mentorings ausgetauschten Informationen. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden gemäß der DSGVO elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt.

§ 8 Dokumentation und Selbstverpflichtung des
Klienten

8.1. Die Mentorin kann Notizen oder Aufzeichnungen über den Mentoring-Verlauf anfertigen, um die Qualität des Prozesses zu sichern.

8.2. Der Klient {fluentcrm.first_name verpflichtet sich, aktiv an seinem Mentoring-Prozess mitzuwirken und relevante Informationen offen zu kommunizieren.

§ 9. Beendigung des Vertrags

9.1. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von [z. B. 7 Tagen] zum Monatsende gekĂĽndigt werden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig.

9.2. Die Mentorin kann das Mentoring mit sofortiger Wirkung beenden, wenn sich herausstellt, dass der Klient eine psychotherapeutische oder medizinische Behandlung benötigt oder gegen die Coaching-Prinzipien verstößt.

§ 10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Seelenkunstwerk.

 Hinweis

 

Bitte beachte, dass ich als Hypnotiseur keine Krankheiten diagnostiziere oder behandele,
sondern die Hypnose ausschlieĂźlich nichtmedizinisch als
Entspannungsmethode
im Rahmen der Lebensberatung einsetze. Bei
Krankheiten sollte unbedingt ein Arzt oder Heilpraktiker konsultiert werden.


Im oberen Feld unterschreiben

 

Vielen Dank fĂĽr deine Zeit und das AusfĂĽllen des Mentoring Vertrages.

Unterschrift der Mentorin Virginie Steinert:

 

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